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Bestattungsarten

Anonyme Beisetzung

Bei einer anonymen Bestattung wird nicht nur auf einen Grabstein verzichtet. Auch ist es in der Regel nicht gestattet, bei der Beisetzung anwesend zu sein. Daher wird die anonyme Bestattung oft auch als stille Beisetzung bezeichnet. Die anonyme Bestattung erfolgt in der Regel als Feuerbestattung, das heißt der Verstorbene wird zuerst verbrannt und anschließend wird die Asche in einer Urne beigesetzt.

Die Naturbestattung

Die Naturbestattung ist eine allgemeine Bezeichnung für verschiedene Bestattungsarten in der freien Natur. So zählen zum Beispiel die Seebestattung, die Baumbestattung, die Wiesenbestattung oder die Felsbestattung zu den Naturbestattungen. Vorteile einer Naturbestattung sind, dass für die Angehörigen keine laufenden Kosten für die Grabpflege entstehen und dass die Grabstätte langfristig gesichert ist. Die Beisetzung in der Natur setzt in der Regel eine Einäscherung des Verstorbenen voraus. Eine Vorausverfügung ist für alle Formen der Naturbestattung sinnvoll.

Seebestattung

Einige Menschen sind dem Meer so verbunden, dass sie nach ihrem Ableben auf See beigesetzt werden wollen. Auf See wird die Urne vom Kapitän vom Schiff aus abgesenkt. Es wird dann die genaue Position im Logbuch vermerkt. Die Angehörigen bekommen später einen Logbuchauszug und ein entsprechender Ausschnitt der Seekarte überreicht.

Die Beisetzung der Urne auf See kann anonym ohne Angehörige erfolgen. Die Angehörigen können aber auch an Bord kommen und gemeinsam Abschied nehmen. Es kann wie an Land eine Trauerfeier ausgerichtet werden. Beigesetzt werden kann in der Ostsee, in der Nordsee aber auch in allen anderen Meeren. Eine Seebeisetzung muss nicht teurer sein als eine vergleichbare Urnenbeisetzung an Land.

Feuerbestattung - Urnenbeisetzung

Die Urnenbeisetzung stellt meistens die kostengünstigere Variante zur Erdbestattung dar.

Die Urnenbeisetzung kann in einer Urnengemeinschaftsanlage erfolgen, in einem Urnengrab, in der Urnenwand, im Urnenbaumgrab oder aber auch in einer Wahlgrabstelle. Mit dem Kauf des Nutzungsrechtes am Grab entstehen in der Regel 10 Jahre Ruhefrist. Bei einer Wahlgrabstätte kann auf Wunsch der Angehörigen die Ruhefrist verlängert werden.

In der Gebühr für die Beisetzung in einer Urnengemeinschaftsanlage ist die Grabpflege für 10 Jahre enthalten. Es entstehen somit den Angehörigen keine zusätzlichen Kosten. Auf vielen Friedhöfen gibt es außerdem die Möglichkeit die Urne auf einer Urnengemeinschaftsanlage beisetzen zu lassen, dort sind Steinplatten in das Rasenreich eingebettet darin werden dann der Name des Verstorbenen und zumeist auch das Geburts- und Sterbejahr eingraviert.

Erdbestattung

Auch bei der Erdbestattung erwirbt man mit dem Kauf des Nutzungsrechtes 15 bis 25 Jahre Ruhefrist Die Beerdigung kann in einer Gemeinschaftsanlage, in einem Reihengrab oder aber in einer Wahlgrabstelle erfolgen. Bei einer Wahlgrabstätte kann auf Wunsch der Angehörigen die Ruhefrist verlängert werden.

Diamantbestattung

Die Diamantbestattung ist eine selten angebotene und außergewöhnliche Form der Bestattung. Nach der Verbrennung des Verstorbenen wird ein Teil der Asche durch ein spezielles Verfahren in einen Diamanten umgewandelt. Der bekannteste Anbieter für die Pressung der Diamanten befindet sich derzeit in der Schweiz. Aufgrund technischer Grenzen sind diese Diamanten in der Regel nicht größer als ein Streichholzkopf. Der Großteil der Asche kann nicht zur Erzeugung eines Diamanten verwendet werden und muss separat beigesetzt werden (z.B. in einem Erdgrab).

Anbieter von Diamantbestattungen

In Deutschland wird die Diamantbestattung von einigen Bestattungsunternehmen angeboten, die die Ausführung meist im europäischen Ausland (zum Beispiel in der Schweiz oder in den Niederlanden) durchführen lassen. In Deutschland selbst ist diese Form der Bestattung bisher noch nicht möglich. Auch bei der Diamantbestattung empfiehlt es sich, noch zu Lebzeiten eine entsprechende Bestattungsverfügung auszufüllen oder bei einem Bestatter einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen.